Unser gemeinsames Bestreben zu gesunder Arbeit und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
Bei einer Langzeiterkrankung, die 42 Tage besteht oder mehrere Kurzerkrankungen 42 Tage in 12 Monaten erreichen/ überschreiten (zurückgerechnet ab der Quartalsauswertung), möchten wir eine mögliche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, bzw. mögliche Maßnahmen zur Stabilisiserung der gesundheitlichen Situation durch das "BEM" anbieten, dies natürlich nur auf freiwilliger Basis.
Dazu erfolgt eine gemeinsame Einladung durch Arbeitgeber und Betriebsrat an die Betroffenen.
Mit Zustimmung und Beteiligung dieser sollen die Möglichkeiten erörtert werden, wie eine Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und/oder mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann .
Ein Besuch bei unserem Betriebsarzt kann bei der Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Arbeitsfähigkeit sehr unterstützen.
Das BEM-Teams setzt sich aus 2 Vertretern des Betriebsrates und einem Vertreter des Arbeitsgebers, sowie der Vertretung für Schwerbehinderte bzw. von Schwerbehinderung Bedrohte zusammen.
Als Sachverstand kann unser Betriebsarzt ebenfalls teilnehmen.