Hilfe zur Lösung von Konflikten zwischen Mitarbeiter/-innen, Verhinderung von psychischen Belastungen durch Konflikte
Arbeitgeber und der Betriebsrat erwarten von allen Mitarbeiter/-innen die Einhaltung sozialer Umgangsformen, die vorrangig der einvernehmlichen Lösung auftretender Konflikte dienen. Verhaltensweisen, die geeignet sind, andere in ihren Rechten zu verletzen bzw. in ihrem Ansehen herabzusetzen, sind zu unterlassen.
Dazu wurde eine gemeinsame Betriebsvereinbarung abgeschlossen.
Sämtliche (unberechtigten) Benachteiligungen, Diskriminierungen, (sexuellen) Belästigungen, sowie Mobbing sind zu unterlassen.
Für die Anzeige von bzw. die Beschwerde über Benachteiligungen, Diskriminierungen, (sexuelle) Belästigungen, sowie Mobbings haben betroffene Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit sich an die zuständigen Stellen des Betriebsrates, wie auch an ihre direkten Vorgesetzten, die Abteilungsleitung und das Personalmanagement zu wenden. Dort soll zeitnah eine Klärung der Situation veranlasst werden.
Wer das Gefühl hat, mit einer der o.g. Situationen nicht mehr alleine klar zu kommen, holt sich auf diesem Wege Unterstützung. Keiner muss eine belastende Situation alleine durchstehen. Diese muss schnellstens geklärt und behoben werden.