Identifizierung von psychischen Belastungen innerhalb einer Abteilung und Erarbeitung von Lösungsoptionen
findet in allen Abteilungen aller Berufsgruppen zur Verifizierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz fortlaufend statt und werden regelmäßig evaluiert.
Die ASITA entspricht der geforderten, jährlich zu erhebenden psychischen Belastungsanalyse nach § 5 des ArbSchG