Das 4. MPG-Änderungsgesetz tritt am 21. März 2010 offiziell in Kraft.
Am 28. Mai 2009 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften verabschiedet. Dieses wird am 21. März 2010 in Kraft treten.
Die Änderungen betreffen das Medizinproduktegesetz (MPG), die Medizinprodukte-Verordnung (MPV), die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die Medizinprodukte-Gebührenverordnung.
Die Gesetzesänderung bringt neue Regelungen unter anderem in den Bereichen Konformitätsbewertung, Einmalprodukte, Software, Klinische Prüfung, Eigenherstellung, Aufbereitung und Meldungen.
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