1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH und ihren Kunden bei Dienstleistungen im Bereich der Medizintechnik.
Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH.
2. Haftung
In Fällen vertraglicher und sonstiger Schadensersatzansprüche im Rahmen ihrer Dienstleistungen haftet die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. In Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH nur, sofern sie eine Pflicht verletzt hat, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Die Haftung ist der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens wie folgt begrenzt:
Im Rahmen der Umwelt-Haftpflichtversicherung:
Bei Verhinderung der beauftragten Leistung durch Streik oder höhere Gewalt ruhen Rechte und Pflichten der Vertragspartner für die Dauer der Hinderungsgründe. Schadensersatzansprüche gegen die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH aus diesem Grund sind ausgeschlossen.
3. Gewährleistung
Die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH führt Ihre Dienstleistungen unter Einhaltung gesetzlicher Forderungen, Verordnungen, Richtlinien und DIN ISO Normen durch.
Für Mängel an gelieferten neuen Gegenständen oder erbrachten Dienstleistungen leistet die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH nach den folgenden Bestimmungen Gewähr:
Wird der Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH nachgewiesen, dass sie bei einer Instandhaltung den Gerätezustand nicht ordnungsgemäß hergestellt hat, so leistet sie dafür Gewähr, dass die durch die erbrachte Dienstleistung entstandenen Mängel innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigt werden. Die Gewähr besteht in einer unentgeltlichen Nachbesserung.
Eventuelle Mängel sind der Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen; erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung und andere Mängel, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens 10 Tage nach der Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH abgeleitet werden.
Die Gewährleistung für ausgetauschte Teile im Rahmen von Reparaturarbeit beträgt sechs Monate ab Erbringung der jeweiligen Leistung, es sei denn, ein Hersteller gibt eine weitergehende Garantie. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Arbeiten.
Hat der Kunde den Gewährleistungsanspruch innerhalb der genannten Gewährleistungsfristen schriftlich erhoben, so ist die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH verpflichtet, die zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege- und Arbeitskosten zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, der Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH die Möglichkeit für Nachbesserungsarbeiten zum Zweck der Erfüllung der Gewährleistung zu ermöglichen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH von ihrer Gewährleistungspflicht befreit.
Die Qualität der beauftragten Leistungen der Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH bezieht sich stets auf den vom Hersteller festgelegten Sollzustand des aktiven Medizinproduktes.
Die Gewährleistung kann nicht auf Mängel zurückgeführt werden, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter bzw. Verwendung von systemfremden Teilen zu Veränderungen geführt haben.
Gleiches gilt bei Funktionsstörungen, die durch unsachgemäßen bzw. vorschriftswidrigen Betrieb entstehen oder auf höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer, Wasser oder sonstige ungewöhnliche Einflüsse (Raumklima, Stromversorgung, Druckluft- und Vakuumanschlüsse) zurückzuführen sind.
4. Allgemeine Zahlungsbedingungen
Leistungen der Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH werden - sofern nicht vertraglich anders vereinbart - nach ihrer Erbringung einzeln in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug fällig.
Aufrechnung kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung erklärt werden.
Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Urheberrecht
Bei Weitergabe, Verwertung sowie Vervielfältigung von technischen Unterlagen, Dokumenten oder sonstigen Know-how-Informationen behält sich die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz.
6. Datenschutz / Betriebsgeheimnisse
Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz macht die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH darauf aufmerksam, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Kundendaten für eigene Zwecke der Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH verarbeitet und gespeichert werden.
Die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH und ihre Mitarbeiter wahren absolutes Stillschweigen über bekannt gewordene Betriebsvorgänge ihrer Kunden, soweit sie nicht in Zusammenhang mit der Verletzung von gesetzlichen Vorschriften stehen.
Bei gerichtlichen Untersuchungen und Schadensfällen hat die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH den anfragenden Behörden inhaltlich vollständig Auskunft zu erteilen. Die Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH nimmt in allen Fällen eine enge Abstimmung mit dem Kunden vor.
7. Rechtslage
Alle Leistungen zwischen der Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH und ihren Kunden unterliegen gültigem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart. Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.
9. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.